
– im folgenden adminGtool genannt –
Vertragsgegenstand ist die zu den in der jüngsten Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preisen.
(1) Es gelten im Falle von Widersprüchen in der hier aufgeführten Reihenfolge die hier schriftlich fixierten Vereinbarungen:
(2) Abwehrklausel
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, geltendiese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositivenRechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedin-gungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmendieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthaltenvorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in denGeschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, sogelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, sosoll die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt werden.Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmungals vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck derunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von MacXpress erklärt, sind sie nurdann verbindlich, wenn die Geschäftsführung der MacXpress hierfür Ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechts-beziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(1) MacXpress verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäftsoder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht weiterzugeben.Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h.auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl vonMacXpress als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
(2) MacXpress verpflichtet sich, auch mit allenvon ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern eine mit dieser Ziffer inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der letzten aktuellen Auftragsbestätigung.
(2) Alle Zahlungsmodalitäten wie Teilzahlungen, Rabatte, Skonti etc. richten sich nach der Auftragsbestätigung.
(3) Reisekosten und Spesen sind entsprechend dem Angebot gesondert zu vergüten, da sie nicht im Produktpreis enthalten sind.
(4) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.
(1) MacXpress behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte an der dem Kunden gelieferten Software sowie den anderen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungenaus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung auf den Kunden über.
(2) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kundensowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfaltsoder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigen-tumsvorbehalts durch MacXpress nicht alsRücktritt vom Vertrag, es sei denn, MacXpress teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
(3) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durchMacXpress erlischt das Recht des Kunden zurWeiterverwendung der Software, es sei denn MacXpress teilt dem Kunden etwas anderes mit. Sämtli-che vom Kunden angefertigten Programmkopien müssenin diesem Fall gelöscht werden.
Der Kunde kann nur mit Ansprüchen aufrechnen , die von MacXpress anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Der Sollzustand der Funktionalitäten der Software ergibtsich aus der Bedienungsanleitung oder aus der Leistungsbeschreibung.
Allgemeiner Teil und Lizenzverkauf im Unternehmensverkehr
(2) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Fristbehoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzuse-hen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus. Der Rücktritt wegen geringfügiger Mängel ist allerdings ausgeschlossen.
(3) Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn MacXpress hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserungoder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom MacXpress verweigert oder unzumutbar verzögert wird,wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichtenbestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
(4) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach der Übergabe. Schadensersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach der Übergabe, sofern MacXpress keine Arglist oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
Der Kunde wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung und Installation der Software untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programm-funktionen.
(1) Sofern nicht in anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MacXpress geregelt, insbesondere aber bei der Erbringung von Dienstleistungen gilt:
MacXpress schließt die Haftung für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, die Leib oder Lebenbetreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder der leitenden Angestellten von MacXpress.
(2) Dem Kunden obliegt außerdem die Pflicht, die Daten täglich einmal zu sichern. Die Datensicherung hat nachdem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen.
(1) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Amtsgericht Gifhorn als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Bei der Erstellung bzw. dem Verkauf von Software ist Erfüllungsort der Sitz des Auftraggebers. Erfüllungsort bei der Wartung von Software, der Erbringung von Beratungsleistungen oder der Erbringung sonstiger Dienstleistungenist der Kundenstandort (falls nicht anders vereinbart).
Es gelten nach Maßgabe des Einzelfalles ferner folgendeAllgemeine Geschäftsbedingungen von MacXpress, deren Inhalt Ihnen auf Wunsch jederzeit zugesendet wird:
MacXpress • Talstrasse 34 -42, E50 • 66119 Saarbrücken • info@macxpress.net • www.macxpress.net